Nachfolgend eine detaillierte Übersicht zu den Kosten, die genaue Höhe, zu den Zuschüssen und Förderungen.
Am Ende dieser Seite finden Sie für jeden Pflegegrad ein pdf-Dokument mit den Kosten für jede Anzahl an Besuchstagen, die Sie uns in einem Monat besuchen können.
Zusammensetzung der Kosten
Die Kosten für die Nutzung einer Tagespflege werden für den Tagesgast tageweise angegeben und nach den Besuchstagen abgerechnet.
Folgende Tagessätze berechnen wir täglich für unsere Tagespflege:
Tagessatz | Gesamtkosten | |
---|---|---|
Pflegegrad 1 | 28,06 € | Übersicht Pflegegrad 1 |
Pflegegrad 2 | 35,83 € | Übersicht Pflegegrad 2 |
Pflegegrad 3 | 42,89 € | Übersicht Pflegegrad 3 |
Pflegegrad 4 | 49,95 € | Übersicht Pflegegrad 4 |
Pflegegrad 5 | 53,48 € | Übersicht Pflegegrad 5 |
Fahrdienst | 8,55 € | |
Unterkunft und Verpflegung (U+V) | 12,98 € | |
Investitionskosten | 15,93 € |
Zuschüsse und Förderungen
Der Tagesgast muss bei Vorliegen eines Pflegegrads unsere Kosten nicht komplett alleine bezahlen, sondern erhält:
- monatliche Zuschüsse von der Pflegekasse, deren Höhe abhängig von dem Pflegegrad ist, in Höhe von bis zu
Pflegegrad Leistung Pflegekasse 1 0,00 € 2 689,00 € 3 1.298,00 € 4 1.612,00 € 5 1.995,00 €
- ein Förderungszuschuss nach Landespflegegesetz §6 Zuschüsse zu laufenden betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen (für Tagesgäste mit Meldeadresse in Schleswig-Holstein) in Höhe von 10,23EUR pro Tag*
- Zusätzlich können Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI eingesetzt werden. Diese betragen bis zu 125,00EUR
* Gäste aus dem Bundesland Mecklenburg-Vorpommern erhalten leider nicht die Förderung zu den Investitionskosten und müssen diese Summe selbst bezahlen.